Ratgeber Wohngebäudeversicherungen
Die Wohngebäudeversicherung braucht praktisch jeder Hauseigentümer. So verursachte der Sturm "Kyrill" in der Nacht auf den 19. Januar 2007 gewaltige Schäden in Deutschland. Insbesondere waren Wohngebäude von Kyrill betroffen. Die Gebäudeversicherung dient insbesondere der Absicherung bei Sturm (ab Windstärke 8), Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Wassereinbruch. Nach einem BGH-Urteil darf der Versicherer die
Zahlung aus der Gebäudeversicherung bei Eigenleistungen im Zusammenhang mit der Wiederherstellung nicht kürzen oder auf Vorlage entsprechender Belege bestehen.
Banken verlangen bei kreditfinanzierten Gebäuden in der Regel den obligatorischen Abschluss einer Gebäudeversicherung zur Sicherung der Hausfinanzierung. In manchen Regionen ist der Abschluss einer Gebäudeversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Bauherren schließen eine so genannte kombinierte oder verbundene Wohngebäudeversicherung ab. Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Gebäudeversicherung zumeist vom Verwalter der Wohnanlage abgeschlossen.
Im allgemeinen werden in Kombination die möglichen Schäden: Brand, Leitungswasserschaden, Sturm, Hagel und Blitzschlag versichert. Empfehlenswert ist daher auf jeden Fall eine kombinierte Versicherung gegen Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und Hagelschäden zu wählen. Die Absicherung einzelner Gefahren wie zum Beispiel Feuer macht keinen Sinn. Die Gebäudeversicherung ersetzt auch keine Privatpflichtversicherung. [Mehr hierzu im Artikel Schäden am Haus des Nachbarn].
Elementarschadenversicherung
Eine Elementarschadenversicherung schützt den Wertverlust der Immobilie gegen besondere Naturgefahren wie zum Beispiel einer Überschwemmung (Elementarschaden). Dieser Versicherungsschutz ist allerdings in Regionen mit hohem Gefährdungspotenzial kaum oder nur gegen entsprechend hohe Zuschläge zu bekommen. So ist an manchen Teilen des Rhein-Ufers ein derartiger Versicherungsschutz nicht möglich. Das dort gebaute Haus ist kaum versicherbar. [Mehr hierzu im Artikel
Elementarschadenversicherung].
Leistungen der Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung zahlt im Schadensfall bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungsumme die gesamten Schäden. Dazu gehören auch die Kosten für die Besicherung des Grundstückes und das Wegräumen der beschädigten Teile. Bei vermieteten Häusern oder Wohnungen gehört dazu auch die entgangene Miete und bei selbstgenutztem Wohneigentum ein angemessenes Entgelt für eine Ersatzwohnung.
In aller Regel ist die Zahlung der Miete für eine Ersatzwohnung auf maximal 12 Monate befristet. Wie der Name "Wohngebäudeversicherung" schon andeutet: Schäden am Grundstück sowie ggf. anfallende (neue) Erschließungskosten sind nicht im Versicherungsschutz enthalten. Bei einem Totalschaden werden die Kosten für den kompletten Neubau ersetzt.
Kauf einer Gebrauchtimmobilie und Versicherungsübernahme
Beim Kauf einer Gebrauchtimmobilie übernimmt der Erwerber der Immobilie die bestehende Gebäudeversicherung. Sehr zu empfehlen ist allerdings eine Überprüfung der Versicherungssumme und des Versicherungsumfanges. Der neue Eigentümer kann die alte Versicherungspolice innerhalb eines Monats nach Eintragung im Grundbuch kündigen. Aus Bequemlichkeit lassen die meisten Hauseigentümer aber die erworbene Gebäudeversicherung so weiter laufen. Wegen der Übernahme der bestehenden Gebäudeversicherung ist der Wettbewerb unter den Versicherungen nicht besonders stark in Deutschland. So dominieren öffentliche Regionalversicherer wie zum Beispiel die Hamburger Feuerkasse noch weitgehend den Markt. Häufig kann vom Vorbesitzer auch die Versicherung günstig übernommen werden.
Werterhöhungen bei baulichen Veränderungen
Vorsicht ist bei baulichen Veränderungen nach dem Kauf geboten: Jede größere Veränderung am Gebäude wie etwa der Einbau eines Wintergartens oder der Ausbau des Dachgeschosses ist der Versicherung anzuzeigen, damit der Versicherungsschutz angepasst werden kann. Werterhöhungen des Gebäudes aufgrund baulicher Veränderungen haben nichts mit der gleitenden Versicherungssumme zu tun. Eine Werterhöhung ist daher zusätzlich zu versichern.
Bei baulichen Veränderungen ist zu beachten, dass die gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften beachtet werden. Wer zum Beispiel einen Kamin einbaut und die Abnahme durch den zuständigen Schornsteinfeger nicht nachweisen kann, muss damit rechnen, dass der Versicherer die Leistung ggf. verweigert.
Gebäudeversicherung für Bauherren
Bauherren haben vor der Fertigstellung weitere Absicherungen zu treffen. Im Vordergrund stehen hier im Hinblick auf den Rohbau die
Bauherrenhaftpflichtversicherung und die zumeist kostenfrei eingeschlossene
Rohbauversicherung (Feuerversicherung). Nach Fertigstellung des Gebäudes ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Haus- und Wohnungseigentümer abzuwägen. Bei einer Ölheizung ist der Abschluss einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese zwei Versicherungen bieten Versicherungsschutz für Schäden, die vom Gebäude des Eigentümers Dritten zugefügt werden können. Beispiel: Der Öltank ist rostig und leckt; aus dem Garten stürzt ein Baum auf einen Passanten oder der Blumenkasten löst sich aus der Balkonanbringung.
Die Bauleistungsversicherung deckt hingegen Schäden ab, die am Rohbau oder am Neubau durch höhere Gewalt (Sturm, Hochwasser) oder durch Vandalismus entstehen. Beispiel: Der Rohbau wird wegen starker Regenfälle "überflutet". Die Bauherrenhaftpflichtversicherung soll Schäden versichern, die vom Bau und Baugrundstück gegenüber Dritten auftreten. Beispiel: Jemand stürzt in eine unbeleuchtete Baugrube.
Allgemeine Bedingungen für die Wohngebäudeversicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Leitungswasser, Sturm oder Hagel zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhanden kommen.
Bei Bruchschäden innerhalb von Gebäuden leistet der Versicherer eine Entschädigung für innerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen), der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen und von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, sofern diese nicht Bestandteil von Heizkesseln oder vergleichbaren Anlagen sind.
Prämien in der Wohngebäudeversicherung
Die Höhe der Versicherungsprämien hängt nicht von der Wohnungsgröße, sondern vom Neubauwert ab. Als Basis wird hierfür der Versicherungswert von 1914 herangezogen. Um auf den heutigen Wert zu kommen, wird der Versicherungswert von 1914 mit einem Wertfaktor multipliziert. Das Ergebnis ergibt den aktuellen Neubauwert. [Mehr hierzu im Artikel
Versicherungsbeitrag in der Gebäudeversicherung].
Kündigung der Wohngebäudeversicherung
Wohngebäudepolicen werden zumeist mit einer Laufzeit von 3 Jahren abgeschlossen. Eine Kündigung der Gebäudeversicherung ist administrativ etwas aufwändiger als zum Beispiel bei bei einer
Hausratversicherung. Dies gilt zumindest in den Fällen, wo das Haus noch über eine Bank oder Sparkasse kreditfinanziert ist. So ist zumeist hierfür das Einverständnis der Bank einzuholen. Um Komplikationen zu vermeiden, ist nach Absprache mit der Bank das Angebot zur neuen Gebäudeversicherung an die Bank zu senden, damit diese Ihnen die Einverständniserklärung zurückschickt, so dass anschließend rechtzeitig die Kündigung beim "Altversicherer" erfolgenkann.
Finanztip.de
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