Stadtwerke arbeiten für private Auftraggeber

Die Stadtwerke der bayerischen Landeshauptstadt München wurden 1998 in eine GmbH im Alleinbesitz der Stadt umgewandelt. Seither führen sie auch Arbeiten für private Auftraggeber durch, stellen u.a. Verteilerschränke auf der Auer Dult (bayerisches Wort für: Jahrmarkt) und beim Oktoberfest auf. Dagegen klagte ein Elektrounternehmen: Die Stadtwerke dürften keine privaten Auftragsarbeiten übernehmen, weil die Bayerische Gemeindeordnung das verbiete. Insofern handele es sich hier um unlauteren Wettbewerb.

Der Bundesgerichtshof hatte gegen die privatwirtschaftliche Tätigkeit des Gemeindebetriebes jedoch keine Bedenken (I ZR 250/00). Die fragliche Bestimmung aus der Bayerischen Gemeindeordnung ziele nicht darauf ab, den freien Wettbewerb zu schützen; sie solle Gemeindebetriebe aus anderen Gründen vom Markt fernhalten. Nach dem Wettbewerbsrecht sei jede Belebung des Marktes zu begrüßen, auch privatwirtschaftliche Aktivitäten der Kommunen könnten dazu beitragen. Nur dann, wenn amtliche Autorität missbraucht und öffentlich-rechtliche Aufgaben mit der privatwirtschaftlichen Tätigkeit verquickt würden, sei diese als unlauterer Wettbewerb gegenüber den privaten Konkurrenten anzusehen.

Das Wettbewerbsrecht befasse sich nur mit der Art und Weise, in der die 'öffentliche Hand' am Wettbewerb teilnehme. Die prinzipielle Frage, ob sich ein Gemeindeunternehmen überhaupt privatwirtschaftlich betätigen dürfe, sei nicht an die Gerichte, sondern an Gesetzgebung und Verwaltung zu stellen.


Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. April 2002 - I ZR 250/00
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps