Uhr fürs Leben: Kostenloser Batteriewechsel lebenslang - Versprechen ist wettbewerbswidrig

'Alle Batterien und Batteriewechsel lebenslang mitgekauft' - mit diesem Slogan warb ein Einzelhändler für seine (Eigen)Markenuhren in der 'Berliner Morgenpost'. Das gefiel einem weniger großzügigen Mitbewerber ganz und gar nicht. Der kundenfreundliche Händler versuchte noch, seinem attraktiven Werbeangebot rechtlich ein Schutzmäntelchen umzuhängen: Die Uhren würden samt Batterien gewissermaßen 'als Paket' verkauft, meinte er, was ihm aber nichts half.

Das Kammergericht in Berlin bewertete das Inserat als unzulässige Ankündigung einer Zugabe, die er künftig zu unterlassen habe (5 U 4814/98). Schon durch die äußere Gestaltung der Anzeigenwerbung - Uhren würden dargestellt in den Türchen eines geöffneten Adventskalenders, daneben die Preisangaben - gewinne der potenzielle Kunde bei flüchtigem Hinsehen den Eindruck, er bezahle die Uhr und bekomme den Batteriewechsel gratis dazu. Es verstoße gegen die guten Sitten im Wettbewerb, Kunden mit einer zusätzlichen Gratisleistung zum Kauf der eigentlichen Ware zu verlocken. Wenn zusätzlich zur Ware Uhr 'lebenslang' ohne besondere Berechnung Batterien mitgeliefert würden, gehe das weit über die im Handel übliche und zulässige Praxis hinaus, Uhren mit einer Batterie im Gehäuse zu verkaufen.


Urteil des Kammergerichts in Berlin vom 2. November 1999 - 5 U 4814/98
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