Keine Panik das geht vielen so. Und je prominenter die Zeitgenossen sind, desto größer wird das Doppelgängerproblem. Sobald Sie sich z.B. in Bayern als Politiker einigermaßen lächerlich gemacht haben, taucht mit Sicherheit bei Starkbieranstich ein Double von Ihnen auf der Bühne auf. Und wenn Sie erst mal die Queen von England sind, dann können Sie praktisch kein Kaufhaus mehr betreten, ohne daß am Parfümstand jemand die neuesten Kreationen anpreist, der Ihnen wie runtergerissen ähnlich sieht.
Letzteres Phänomen hat jetzt das LG Stuttgart beschäftigt. Darf ein Double Werbung
machen? Darf jemand, der den Michael Schuhmacher -Look-a-like -Contest gewonnen hat, in
roter Rennfahrerkleidung in einer Fernsehshow auftreten und eine CD mit dem
geschmackvollen Titel: "Bumm-bumm der Sieg ist mein" anpreisen? Der
Original-Schuhmacher fand das nicht lustig und verklagte seine Kopie.
Eigentlich hätte er ja drüber stehen können aber hier gings ums Prinzip, oder
besser gesagt ums Geld. Denn wenn Double einfach Werbung machen können, dann sind
sie natürlich im Zweifel billiger als das Original und das drückt auf die Preise.
Nun kann man jemandem natürlich nicht verbieten, seine Leistung kostengünstig
anzubieten, und deshalb mußte die Sache auf andere Füße gestellt werden. Schumi klagte
auf Verletzung seines Persönlichkeitsrechts und bekam beim LG Stuttgart
tatsächlich recht. Schumachers Persönlichkeitsrecht gebiete es zwar nicht, jegliche
Auftritte eines Doppelgängers zu untersagen. Es sei aber immerhin doch so stark, daß
Werbeveranstaltungen ohne seine Zustimmung zu nicht gestattet seien. Solche Aktionen
würden auch nicht unter die Kunstfreiheit fallen, da die Auftritte des Doubles keine
eigenständige künstlerische Leistung seien, sondern eine "möglichst genaue
Nachahmung zu Werbezwecken".
Also wie war das jetzt? Jemanden nachmachen ist keine Kunst mehr, wenn der Künstler
damit Geld verdienen will?. Das würde ja das Aus für jeden Kabarettisten bedeuten. Und
gegen ein Persönlichkeitsrecht wird nur dann verstoßen, wenn sich die Einkünfte der
Person dadurch schmälern?
Irgendwie hat man den Eindruck, daß hier das schwäbische Gericht die Begriffe
Persönlichkeit und Portemonnaie durcheinandergebracht hat. Mal sehen, ob sich die anderen
Gerichte dem anschließen. Denn nachdem man sich als Prominenter die lästigen
Doppelgänger jetzt so schön vom Hals schaffen kann, werden die nächsten Double-Prozesse
sicher nicht lang auf sich warten lassen.
Den Pressebericht zur Entscheidung können Sie hier nachlesen.
© RA G. Kaßing, zuletzt geändert 09.11.2000
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