Sind Sie mit ihrem Arzt/Zahnarzt zufrieden?

Eine gemeinnützige, öffentlich-rechtliche Stiftung für Verbraucherinformation befragte bundesweit Patienten darüber, ob und wie sie mit ihrem Arzt und Zahnarzt zufrieden sind. Den Patienten wurde ein umfangreicher Fragenkatalog vorgelegt. Nach der Auswertung sollten die so gewonnenen Daten in einem per Telekommunikation abrufbaren 'Patientenzufriedenheitsindex' (PZI) veröffentlicht werden. Ärzte und Zahnärzte konnten der Aufnahme ihrer Beurteilungsdaten in den PZI widersprechen.

Ein Zahnarzt klagte gegen die PZI-Datensammler: Er fühle sich durch die statistische Erhebung in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, argumentierte er, die Ergebnisse seien für ihn nicht nachprüfbar, es drohe Manipulation. Negative Bewertungen könnten dazu führen, dass Patienten künftig seine Praxis mieden. Die Umfrage müsse als wettbewerbswidrig verboten werden.

Dafür sah das Landgericht Kiel jedoch keinen Grund (14 O 142/01). Jede Verbraucherinformation und Beratung habe notwendigerweise Folgen für das Verbraucherverhalten und damit für den Wettbewerb. Das sei gerade Sinn und Zweck solcher Information und keine Verzerrung der Konkurrenz. Auch auf dem Gebiet der Gesundheit bestehe ein wachsendes Bedürfnis der Verbraucher an Aufklärung. Angesichts der zunehmenden Spezialisierung der Ärzteschaft werde es immer schwieriger, eine dem eigenen Bedarf entsprechende Auswahl zu treffen. Die Stiftung plane nicht, eine spektakuläre Rangfolge der besten Ärzte zu erstellen und so ärztliche Leistungen unangemessen zu kommerzialisieren. Es gehe vielmehr um objektive und sachliche Informationen. Das Interesse der Verbraucher daran überwiege das Interesse einzelner Ärzte, die sich durch den 'PZI' im Wettbewerb beeinträchtigt sähen.


Urteil des Landgerichts Kiel vom 19. Dezember 2001 - 14 O 142/01
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