Wunschkindfest: Fortpflanzungsmediziner im Konflikt mit der Ärztekammer
Schon vielen Paaren, die keine Kinder bekommen konnten, hatten die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis geholfen. Die Praxis war auf Fortpflanzungsmedizin spezialisiert. Um Patienten über ihr Fachgebiet zu informieren, veranstalteten die Frauenärzte ein 'Wunschkindfest'. Bei dieser Gelegenheit sollten betroffene Eltern Erfahrungen austauschen und Erfolge der Fortpflanzungsmedizin vorgestellt werden. Außerdem boten die Frauenärzte auf dem Fest 'familienfreundliche Bewirtung' und Spiele für die Kinder. Eine Journalistin berichtete darüber und lobte, die Mediziner hätten zahlreichen Paaren 'zum ersehnten Wunschkind' verholfen.Der Ärztekammer gefiel der Umtrieb nicht; sie erteilte einen Verweis wegen unzulässiger Werbung. Das wollten die Frauenärzte nicht auf sich sitzen lassen. Sie brachten die Angelegenheit vor den saarländischen Ärztegerichtshof (ÄGH 2/01). Dort sah man ihre Aktivitäten weniger streng. Während des 'Wunschkindfestes' seien die Gäste sachlich über die ärztliche Tätigkeit informiert worden. Nur übertriebene Reklame sei Ärzten verboten. Niemand könne von den Medizinern verlangen, freie journalistische Berichterstattung zu verhindern, die sich ihrer Veranstaltung widme, das Problem ungewollter Kinderlosigkeit aufgreife und die eigenen Erfolge im Kampf dagegen bespreche.
Natürlich habe die Veranstaltung für die Praxis auch einen Werbeeffekt, räumte der Ärztegerichtshof ein. Das sei hier aber nicht zu beanstanden. Denn das Treffen und die Berichterstattung darüber weckten Interesse an gesundheitlichen und sozialen Problemen, die in manchen Kreisen ein Tabu darstellten. Die Fortpflanzungsmedizin nehme sich dieser oft verschwiegenen Leiden an. Die Information darüber baue Vorbehalte gegen dieses ärztliche Fachgebiet ab und befriedige das Informationsbedürfnis Ratsuchender Menschen.
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