Irreführende Werbung mit '100 % Strom aus Wasserkraft'

'Wir garantieren ... mit Brief und Siegel: Aquapower liefert Ihnen zu 100 % Strom aus Wasserkraft - bestätigt ... vom TÜV'. Mit diesem Werbeslogan versuchte ein bundesdeutscher Stromversorger, neue Kunden zu ködern. Man kalkulierte da wohl mit dem gewachsenen Umweltbewusstsein vieler Bürger, die gerne ein Scherflein mehr für pure Natur auszugeben bereit sind. Die Werbekampagne rief einen Verband der Wasserkraftwerke auf den Plan, der mit einer Unterlassungsklage gegen den Stromversorger zu Felde zog.

Das Oberlandesgericht München urteilte, der Anzeigentext führe die Verbraucher in die Irre (29 U 1534/01). Es werde der Eindruck erweckt, der Stromversorger liefere ausschließlich umweltfreundlich erzeugten Strom, das TÜV-Zertifikat bestärke die Interessenten in dieser Annahme. In Wirklichkeit entnehme der Verbraucher aber per Steckdose dem Leitungsnetz immer den gleichen Strommix aus allen möglichen Energiequellen (nämlich aus Stein- und Braunkohle, Gas, Wasser, Windkraft und atomarer Kernspaltung).

Verblüffend die Argumentation des Energieunternehmens: Der Verbraucher nehme die sachlich unrichtige Aussage nicht wörtlich, also werde auch niemand durch die Werbung getäuscht. Diese Ausrede ließen die Richter nicht gelten: Viele Kunden wüssten über elektrische Energie nicht Bescheid und würden von dem falschen Slogan sehr wohl an der Nase herumgeführt. Die Entscheidung dieser Kunden für einen Vertragsabschluss käme also durch die irrige Vorstellung zustande, einen unmittelbaren Beitrag zum Umweltschutz zu leisten. Das verzerre den Wettbewerb: Auch andere Stromverkäufer verwendeten zwar in ihrer Reklame 'bildhaft umschreibendes Vokabular' - deswegen sei es aber noch lange nicht zulässig, Reklame ohne Rücksicht auf die Richtigkeit behaupteter Tatsachen zu machen.


Urteil des Oberlandesgerichts München vom 26. Juli 2001 - 29 U 1534/01
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps