"Post" als Namensbestandteil nicht geschützt

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass zwischen der geschützten Bezeichnung "Post" und der Bezeichnung "EUROPOSTCOM" keine Verwechslungsgefahr besteht.

Urteil des Bundespatentgerichts vom 22.10.2007
26 W (pat) 88/02
Bundespatentgericht

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