Ablichtung eines Prominenten am Gefängnistor

Die Ablichtung einer wegen Betrugs zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilten prominenten Person beim Verlassen der Haftanstalt als Freigänger und die Veröffentlichung in der Presse ist insbesondere wegen der Art des Zustandekommens des Fotos unzulässig.

Urteil des KG Berlin vom 20.06.2006
9 U 47/06
NJW 2007, 703

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