Unzulässige Rechtsberatung durch Wettbewerbsverband

Zu den Aufgaben eines nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG zugelassenen Wettbewerbsverbands gehört nicht die Beratung eines einzelnen Mitglieds hinsichtlich der Abwehr von Ansprüchen Dritter auf dem Gebiet des Namens- und Markenrechts. Eine derartige Beratungstätigkeit verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 23.09.2004
6 U 184/03
NJW Heft 11/2005, Seite XIV

Hinweis: Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Der Artikel Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen gehört zum Ratgeber Anwaltsgebühren und beschreibt die Voraussetzungen der Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt.
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