Anwalt wehrt sich erfolgreich gegen unerwünschte Telefonwerbung

Ein der ständigen Werbeanrufe überdrüssiger Rechtsanwalt zog erfolgreich gegen ein Unternehmen vor Gericht, das u. a. bei ihm seine Waren telefonisch verkaufen wollte, ohne dass vorher eine Geschäftsbeziehung bestand (sog. Kaltakquise oder cold call). Das Oberlandesgericht Bamberg gab seiner Unterlassungsklage statt. Dem Unterlassungsanspruch stand auch nicht entgegen, dass sich der Jurist zunächst zum Schein auf den Handel einließ, um den Anrufer zu überführen. Nach Zusendung des Vertrags widerrief er diesen umgehend und verlangte stattdessen die Abgabe einer Unterlassungserklärung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 23.04.2007 - 6 U 2/07

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