Gerichtsweg bei wettbewerbsrechtlicher Klage gegen gesetzliche Krankenkasse
Macht ein Unternehmen oder eine nach dem Gesetz klagebefugte Einrichtung einen wettbewerbsrechtlichen Anspruch gegen eine gesetzliche Krankenkasse geltend, der nicht auf einem Verstoß gegen Vorschriften des Sozialgesetzbuches, sondern ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Normen gestützt wird, deren Beachtung auch jedem privaten Mitbewerber obliegt, sind für eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht die Sozialgerichte, sondern die ordentlichen Gerichte (erste Instanz in der Regel das Landgericht) zuständig.
Beschluss des BGH vom 09.11.2006
I ZB 28/06
BGHR 2007, 569