Keine Versteigerungsberatung durch Makler

Das Dienstleistungsangebot eines Maklers "Selbstverständlich betreuen wir Sie auch persönlich während der Zwangsversteigerung!" verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist daher nicht zulässig.

Beschluss des LG Köln vom 03.02.2000
31 O 89/00
ZAP EN-Nr. 170/2000


Hinweis: Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Der Artikel Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen gehört zum Ratgeber Anwaltsgebühren und beschreibt die Voraussetzungen der Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt.
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