Das Dienstleistungsangebot eines Maklers "Selbstverständlich betreuen wir Sie auch persönlich während der Zwangsversteigerung!" verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz und ist daher nicht zulässig.
Beschluss des LG Köln vom 03.02.2000
31 O 89/00
ZAP EN-Nr. 170/2000
| Hinweis: Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Der Artikel Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen gehört zum Ratgeber Anwaltsgebühren und beschreibt die Voraussetzungen der Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt. |
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