"Klammeraffe" nicht als Marke eintragungsfähig
Das Symbol "@" (so genannter Klammeraffe) ist als Marke nicht schutzfähig, da ihm die erforderliche Unterscheidungskraft fehlt. Ferner besteht diesbezüglich ein Freihaltebedürfnis zumindest im Bereich der Telekommunikation und Onlinedienste.
Beschluss des BPatG vom 06.10.1999
29 W (Pat) 195/98
Computer und Recht 2000, 854
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