BGH prüft "Powershopping"
Der Bundesgerichtshof hat nun das letzte Wort bei der Frage der Zulässigkeit des Internet-Verkaufssystems "Powershopping". Die Besonderheit dieses Verkaufssystems besteht darin, dass ein Produkt zunächst zu einem bestimmten Einzelpreis angeboten wird. Der Preis verringert sich sodann schrittweise abhängig von der Anzahl der Internetteilnehmer, die das gleiche Produkt bis zu einem gewissen Stichtag erwerben.
Das Landgericht Köln hielt diese Verkaufsmethode für wettbewerbswidrig. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte nun das erstinstanzliche Urteil. Es teilte die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Vorinstanz und zwar unabhängig von Rabattgesetz und Zugabeverordnung, die in Kürze abgeschafft werden sollen. Begründung: Powershopping verführt den Verbraucher dazu, aus Lust an der Teilnahme mitzubieten, anstatt sich wegen der Preiswürdigkeit des Angebots für den Kauf zu entscheiden. Der Internetbetreiber hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
Urteil des OLG Köln vom 1.6.2001
6 U 204/00
NWB 2001, 2092
RdW 2001, 435
Betriebs-Berater 2001, 1973
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