Rechtsbesorgung, Unternehmensberatung

Unzulässige Rechtsbesorgung durch Unternehmensberatung

Die Fördermittelberatung und -beschaffung stellt grundsätzlich eine erlaubnispflichtige Rechtsbesorgung dar.

Werden derartige Dienste durch Unternehmensberater in einer Weise angekündigt und betrieben, die sie nicht mehr als untergeordnete Hilfstätigkeit der Unternehmensberatung, sondern als gewichtigen und vollwertigen Teil der gesamten Beratungstätigkeit erscheinen lässt, so verstößt die Tätigkeit gegen das Rechtsberatungsgesetz.

Urteil des LG Stuttgart vom 19.07.2000

10 KfH O 102/00 (nicht rechtskräftig)

NJW-RR 2001, 918


Hinweis: Seit dem 1. Juli 2008 ist das Rechtsberatungsgesetz durch das Rechtsdienstleistungsgesetz abgelöst worden. Der Artikel Rechtsdienstleistungen durch Nichtjuristen gehört zum Ratgeber Anwaltsgebühren und beschreibt die Voraussetzungen der Rechtsberatung ohne Rechtsanwalt.
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