Grundstückskaufvertrag, Vertragskoppelung, Wettbewerbsbeeinflussung

Unzulässige Vertragskoppelung

Ein Grundstückskaufvertrag, in dem der Käufer für die Planung und Ausführung des darauf zu errichtenden Bauwerks an einen bestimmten Architekten gebunden wird, ist wegen unzulässiger Wettbewerbsbeeinflussung nichtig. Das Koppelungsverbot ist nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz selbst dann verletzt, wenn der Architekt selbst Verkäufer des Grundstücks ist und er vor dem Verkauf bereits Planungsleistungen erbracht hat.

Urteil des OLG Koblenz vom 23.03.2001

8 U 1165/00 (nicht rechtskräftig)

NotBZ 2001,190

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps