Das Landgericht München sieht jedoch die Grenzen des Erlaubten überschritten, wenn auf der Internetseite des Instituts komplette Werke des Autors veröffentlicht werden, ohne dass gegen das unbefugte Herunterladen Vorkehrungen, wie z. B. eine Passwortbeschränkung oder ein Kopierschutz, getroffen werden.
Urteil des LG München I vom 19.01.2005
21 O 312/05
NJW 2006, 627
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