Urheberrechtsschutz von Werbetexten auf Internetseiten

Werbetexte, die speziell auf den Geschäftsgegenstand und ein Unternehmen zugeschnitten sind und das Dienstleistungsangebot des Verfassers darstellen, genießen jedenfalls dann urheberrechtlichen Schutz, wenn sie in ihrer Gesamtheit eine individuelle schöpferische Tätigkeit erkennen lassen, die das Werk von der Masse des Alltäglichen abhebt und diesem dadurch eine gewisse Sprachwerkqualität verleiht.

Urteil des LG Berlin vom 26.01.2006
16 O 543/05
Pressemitteilung des LG Berlin

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