Regelstreitwert bei Verfügungsklage durch Verband
Handelt es sich bei beim Antragsteller bzw. Verfügungskläger in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit um einen klagebefugten Verband, so ist bei der Bemessung des Streitwerts maßgeblich auf das Interesse eines bedeutsamen und selbst betroffenen Verbandsmitgliedes abzustellen, wobei von dem Betrag auszugehen ist, um den der Gewinn des betroffenen Mitglieds durch die wettbewerbswidrige Handlung beeinträchtigt werden kann.
Fehlt es an entsprechenden Angaben, ist der Regelstreitwert in Ansatz zu bringen, der sich nach Auffassung des Saarländischen Oberlandesgerichts mit 10.000 bis 20.000 Euro bemisst.
Beschluss des OLG Saarbrücken vom 13.06.2005
1 W 134/05-27
OLGR Saarbrücken 2005, 952