Unwirksame Verpflichtung zur Verbandszugehörigkeit

Eine Vereinbarung zwischen Unternehmer und Betriebsrat, in der sich der Arbeitgeber auf Dauer zur Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband verpflichtet, ist nichtig. Sie verstößt gegen die durch Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG garantierte Koalitionsfreiheit. Die Vereinbarung ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auch dann unwirksam, wenn der Arbeitgeber die Verpflichtung freiwillig und ohne jeden Druck eingegangen ist.

Beschluss des BAG vom 19.09.2006
1 ABR 2/06
Der Betrieb 2007, 120

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps