Reißerische Werbung mit angeblich kostenloser Dienstleistung

Die Werbung eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen mit einer als Blickfang herausgestellten objektiv falschen Aussage ("Ein Leben lang gratis telefonieren") ist irreführend i.S.d. §§ 3, 5 UWG, auch wenn sie durch einen Zusatz in einer Fußnote richtig gestellt wird.

Beschluss des OLG Bremen vom 05.09.2008
2 W 48/08
OLGR Bremen 2008, 910

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