Wettbewerbswidrige Werbung mit Punktesystem für Klassenfahrt

Ein Unternehmen, das für seine Produkte (Süßigkeiten, Kekse etc.) im Internet und auf Verpackungen in der Weise wirbt, dass beim Kauf Punkte erworben werden, die in ein "Klassensparbuch" einzukleben sind und bei Erreichen einer bestimmten Punktzahl eine verbilligte Klassenreise ermöglichen, schafft einen Gruppenzwang und beeinträchtigt dadurch die Entscheidungsfreiheit der Schüler und deren Eltern in unsachlicher Weise.

Urteil des OLG Celle vom 21.07.2005
13 U 13/05
Pressemitteilung des OLG Celle

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