Zulässige Werbung mit "Telefonieren zum Nulltarif" im Internet

Die Werbung eines Onlineproviders mit "kostenlosem Telefonieren" über das Internet ist nicht deshalb irreführend, weil die Nutzung des Dienstes nur mit einem kostenpflichtigen DSL-Zugang möglich ist. Verbrauchern ist - so das Oberlandesgericht Celle in seiner Urteilsbegründung - durchaus bekannt, dass die Internetnutzung und die damit zwangsläufig verbundene Einwahl in das Telefonnetz nicht kostenlos sein kann.

Urteil des OLG Celle vom 30.09.2004
13 U 142/04
OLGR Celle 2005, 14

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