Irreführende "4-Sterne-Kennzeichnung" auf Reisebus

Busunternehmen, die ihre Busse mit der begehrten "4-Sterne-Kennzeichnung" versehen, ohne die strenge Prüfung der Gütergemeinschaft Buskomfort e. V. erfolgreich durchlaufen zu haben, handeln wettbewerbswidrig. Eine TÜV-Überprüfung rechtfertigt nicht die Benutzung des Qualitätsmerkmals.

Urteil des LG Saarbrücken vom 10.09.2004
7 O 13/04
Handelsblatt vom 23.03.2005

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps