Gemeinde muss für Chancengleichheit sorgen

Eine Kommune, die eine Kfz-Zulassungsstelle betreibt und damit in der Nähe der Zulassungsstelle eine erhebliche Nachfrage nach Kfz-Schildern schafft, muss - wenn sie einem Schilderpräger Gewerbeflächen in unmittelbarer Nähe zur Zulassungsstelle überlässt und diesem damit gegenüber Wettbewerbern einen deutlichen Standortvorteil verschafft - anderen gleichartigen Betrieben Gelegenheit geben, an geeigneter Stelle auf ihr Angebot hinzuweisen.

Urteil des BGH vom 08.11.2005
KZR 21/04
NJW Heft 23/2006, Seite X

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