Rentenbarwert nach Heubeck

Rückstellung - Rechnungszins - Sterbetabelle

Der Rentenbarwert nach Heubeck dient lediglich dazu, die steuermindernden Rückstellungen zu bilden. Sie zeigen den theoretischen Kapitalbedarf, den das Unternehmen zur Ausfinanzierung der Pension bis zum statistischen Lebensendalter benötigt. Man geht davon aus, dass ab Pensionsbeginn dieser Kapitalbetrag mit 6% netto p.a. angelegt wird, und bis zum statistischen Lebensendalter vollständig aufgezehrt ist. Wenn also der Pensionsberechtigte länger lebt, ist seitens des Unternehmens zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung weiteres Kapital aufzu-wenden. Verstirbt der Pensionsberechtigte früher, verbleibt ein Kapitalrestbetrag.

Der Rentenbarwert nach den Heubeck´schen Tabellen ergibt sich aus den abgezinsten Verpflichtungen des Unternehmens zur Erfüllung der zugesagten Pensionsleistungen. Der Rentenbarwert beinhaltet die statistischen Lebenser-wartungen und den für die steuerwirksamen Rückstellungen vorgeschriebenen Rechnungszins von 6% netto p.a..

Diese Berechnungsgrundlagen, an die die Heubeck´schen Tabellen durch den § 6a EStG gebunden sind, gehen, wie die Praxis zeigt, weit an der Realität vorbei. Sie geben nur vor, wie die Rückstellungen vorschriftgemäß nach § 6a EStG zu bilden sind. Mit dem tatsächlichen Kapitalbedarf zur Ausfinanzierung einer Pensionszusage haben diese, wie fälschlicherweise oft angenommen wird, nichts zu tun.

Die Sterbetabelle

Die zur Berechnung verwendeten Sterbetabellen werden nur im Abstand von einigen Jahren aktualisiert. Das hat zur Folge, dass bei steigender Lebenserwartung und gleich bleibender Pensionszusagehöhe der Rentenbarwert nach Heubeck  (zu bildende Rückstellung) steigt.

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Selbst die aktuellsten Sterbetabellen stellen ein gravierendes Problem dar. Die Sterbetabelle basiert auf der Feststellung des Personenkreises, von dem bereits die meisten erfassten Personen verstorben sind. Beispiel: Die statistische Lebenserwartung eines Mannes liegt bei 81 Jahren. Hier ist hauptsächlich der Personenkreis dieser Altersgruppe zu betrachten und statistisch auszuwerten. Eine Betrachtung für einen 30-jährigen würde nicht hilfreich sein, denn dafür wäre die Lebenserwartung eines heute 30-jährigen und nicht die statistische Lebenserwartung der in der Vergangenheit Verstorbenen erforderlich. Die hierfür benötigte  Sterbetabelle wird man erst in 50 bis 70 Jahren zur Verfügung haben. Bei weiter steigender Lebenserwartung ist jede Tabelle bereits im Moment des Erscheinens wahrscheinlich schon um Jahrzehnte veraltet, je nach Altersgruppe, für die sie verwendet wird. Das hat zur Folge, dass der zur Erfüllung einer Pensionsverpflichtung benötigte Kapitalbedarf weit über den heutigen Annahmen liegt. Da niemand weiß, wie sich die Lebenserwartung künftig entwickeln wird, lässt sich dieses Problem auch bei Pensionszusagebeginn nicht lösen.

Der Rechnungszins

Als größtes Problem hat sich in den letzten Jahren jedoch der vorgeschriebene Rechnungszins von 6% netto p.a. herausgestellt, der zur Erstellung der Heubeck´schen Tabellen verwendet werden muß.

Um diese Vorgaben zu erreichen, muss eine im Betriebsvermögen gehaltene Kapitalanlage (z.B. Rentenwerte oder Versicherungen) bei einem Unternehmens-steuersatz von 40% (Körperschaft- und Gewerbesteuer) eine Bruttorendite von 10% p.a. erzielen.

Der bei bestehenden Pensionszusagen vorhandene Kapitalstock liegt  meist deutlich unter dem Rentenbarwert nach Heubeck, was auf die teilweise drastischen Ablaufkürzungen der Versicherer zurückzuführen ist. Eigentlich wird aber ein höherer Kapitalstock benötigt, als die Heubeck´schen Tabellen ausweisen.

Ein unlösbares Problem stellt sich auch in der Betrachtung des Kapitalbedarfs zum Pensionsbeginn. Der heutige Kapitalmarktzins ist zwar bekannt, jedoch benötigt man den in 35 Jahren, um die tatsächliche Höhe des zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung erforderlichen Kapitalbetrages bei einem 30-jährigen zu Pensionsbeginn-Alter 65 feststellen zu können.

Zu empfehlen ist, für den Kapitalaufbau steuerlich sinnvolle Anlagevarianten zu wählen. Denn letztendlich zählt nur die Nettorendite. Auch sollten bei Zusagebeginn entsprechende Sicherheitszuschläge zum benötigten Kapitalbedarf vorgenommen werden. Wenn alle Kriterien bei Zusagebeginn berücksichtigt werden, ist die Pensionszusage mit Abstand der effektivste Weg für den Geschäftsführer, eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen. Bei allen anderen Formen der Altersversorgung ist zu berücksichtigen, dass der zur Ausfinanzierung der Zusage erforderliche Kapitalbedarf in gleichem Maße mit der statistischen Lebenserwartung bzw. einem niedrigeren Kapitalmarktzins steigt.

Zahlenbeispiel zur Verdeutlichung:

Bei einer Pensionszusage in Höhe von € 1.000,-- pro Monat (keine Witwenrente) zum Alter 65 gehen die Heubeck´schen Tabellen aktuell von einem Rentenbarwert in Höhe von € 117.881,-- aus (Rechnungszins 6% netto p.a., statistisches Lebensendalter (Mann) ca. 80 Jahre). Bei Steigerung der statistischen Lebenserwartung eines heute 30-jährigen auf z.B. Alter 85 erhöht sich der zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung benötigte Kapitalbedarf (bei Anlage zu Pensions-beginn mit 3% netto p.a.) auf ca. € 181.000,-- und liegt so über 50% höher als von den Heubeck´schen Tabellen ausgewiesen.

Um die in den letzten Jahren gestiegene Lebenserwartung und den momentanen Kapitalmarktzins angemessen zu berücksichtigen, werden Pensionsverpflichtungen bereits heute bei internationaler Rechnungslegung (IAS, IFRS) mit einem Aufschlag von 30% bewertet.

Autor: Ralf Henn ist Mitautor des Buches "Pensionszusage - richtig gemacht" und Hans-Joachim Beck (Vors. Richter am FG Berlin).

  © SFBA – Ralf Henn   bei Finanztip.de
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