Vor Insolvenz Geld zurück erhalten? – Nicht zu früh freuen!

Die Insolvenz eines Unternehmens trifft häufig auch seine Gläubiger hart. Wer hingegen noch kurz vor der Insolvenz an "sein" Geld gekommen ist, pflegt durchzuatmen. Doch er sollte sich nicht zu früh freuen: In bestimmten Fällen kann der Insolvenzverwalter nämlich derartige Zahlungen zurück verlangen.

So dann, wenn beispielsweise das Darlehen zurückgezahlt worden ist, obwohl es noch nicht fällig war, erläutert die Deutsche Anwaltauskunft mit Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 3. September 2008 (AZ: 13 O 334/08). Dieses Urteil kann auch für Lieferanten wichtig sein, wenn diese ihre Waren auf Darlehensbasis liefern.

Der Beklagte hatte der später insolventen Firma im Januar 2008 ein Darlehen in Höhe von 6.300 Euro gewährt. Als bereits die erste Tilgungsrate für Februar 2008 ausblieb, erklärte er im Februar noch die außerordentliche Kündigung des Kredites. Daraufhin zahlte das Unternehmen Anfang März den kompletten Darlehensbetrag zurück. Ende März stellte es dann Insolvenzantrag, kurz darauf wurde das Insolvenzverfahren eröffnet und ein Insolvenzverwalter bestellt. Dieser verlangte die Rückerstattung des Betrages in die Insolvenzmasse.

Mit Recht, wie die Richter entschieden. Die Zahlung fiele in die kritische Einmonatsfrist vor Insolvenzantragstellung. Überdies habe der Beklagte noch keinen Anspruch auf Rückzahlung des Kredites gehabt. Seine außerordentliche Darlehenskündigung wäre unwirksam, weil das Unternehmen nicht – wie vom Gesetz gefordert – mit mehr als einer Darlehensrate im Rückstand war. Außerdem habe er auch keine Abmahnung ausgesprochen. Durch diese verführte Rückzahlung habe der Beklagte deshalb einen unberechtigten Vorteil vor anderen Gläubigern des Unternehmens erlangt, den er nun wieder herauszugeben habe.

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