In extremen Ausnahmefällen kann die späte Geltendmachung von Ansprüchen zu einer Beweislastumkehr führen. Dann hat der Gläubiger zu beweisen, dass er die geforderte Leistung noch nicht erhalten hat. Hier ging es um eine Kaufpreisforderung für eine Eigentumswohnung 20 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages. Das Landgericht Münster war der Auffassung, dass der Verkäufer die Behauptung des Käufers, das Geld längst überwiesen zu haben, widerlegen muss.
Urteil des LG Münster vom 07.04.2006
16 O 585/05
NJW Heft 48/2006, Seite X
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