Viele
GmbH richten ihre Geschäftsführern in der Privatwohnung einen Telefonanschluss
ein oder übernehmen die Telefonkosten. Das ist ein geldwerter Vorteil, den der
Geschäftsführer lohnversteuern muss.
Fehlen
Aufzeichnungen, so wird geschätzt.
Wenn
die Gesprächsgebühren nicht mehr als 100,00 DM monatlich betragen, sind 20 %
Prozent der Gesprächsgebühren
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