Wann beginnt die 2-Wochen-Frist?
Hat der Verbraucher laut Gesetz das Recht, einen Vertrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen, beginnt diese 2-Wochen-Frist nur zu laufen, wenn der Unternehmer dem Kunden die Anschrift mitgeteilt hat, an die der Widerruf gegebenenfalls zu senden ist; dafür genügt auch die Angabe der Postfachanschrift. (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2002 - I ZR 306/99)
Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. April 2002 - I ZR 306/99