Warnung vor Risiken
Jeder Verkäufer von Waren muss vor Risiken durch deren Verwendung warnen, sobald er sie erkennt: Stellt ein Verkäufer von Forellensetzlingen fest, dass ein Laichfisch seiner Anlage mit einer hochansteckenden Seuche infiziert ist, und hat er am Tag vorher Setzlinge an einen Fischzüchter verkauft, ist er verpflichtet, diesen sofort zu informieren; unterlässt er die Warnung, muss er den Schaden ersetzen, der dem Fischzüchter dadurch entstanden ist (Vernichtung des Fischbestands und vorübergehende Schließung des Betriebs). (Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20. Oktober 2000 - 6 U 40/00)
Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 20. Oktober 2000 - 6 U 40/00