Verkauf landwirtschaftlich genutzten Bodens

Ein Schweinezüchter verkaufte ein Grundstück, das er bisher selbst landwirtschaftlich genutzt hatte, für 420.000 DM an einen Nachbarn, der kein Landwirt war. Der neue Eigentümer verpachtete den Grund zurück an den Schweinezüchter, der den Boden wie bisher bewirtschaften wollte. Der Grundstückskaufvertrag wurde jedoch nicht genehmigt, weil Bauer W., der sieben Kilometer entfernt 42 ha Eigenland und 27 ha Pachtland bearbeitet, Interesse an dem Stück Land anmeldete.

Der Bundesgerichtshof segnete den ablehnenden Bescheid der zuständigen Behörde ab (BLw 2/02). Wenn ein Landwirt ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück 'zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötige' und es zu gleichen Bedingungen kaufen könne, dürfe es nicht an einen Nichtlandwirt verkauft werden. Diese Vorschrift solle für eine 'gesunde Verteilung von Grund und Boden' auf dem Land sorgen. Dass das Grundstück an den früheren Eigentümer rückverpachtet und weiter landwirtschaftlich genutzt werden solle, ändere daran nichts.

Landwirt W. beabsichtige, seinen Viehbestand aufzustocken, um den Betrieb zu vergrößern und sich auf dem Markt behaupten zu können. Lange habe er sich vergeblich anderweitig um Grund (durch Zukauf oder Pacht) bemüht, weil sein Vollerwerbsbetrieb nur so eine langfristige Perspektive habe. Der Landkauf durch W. sei zukunftsorientiert und notwendig für die Sicherung des Betriebs, diene also der Verbesserung der Agrarstruktur.


Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. April 2002 - BLw 2/02
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