Stadtwerke bekommen Schadenersatz für Fehlbohrung in der Baugrube
In der Mainzer Innenstadt wurde ein Kinozentrum gebaut. Bei den Vorbereitungen unterlief dem Tiefbauunternehmen in der Baugrube ein folgenschweres Missgeschick: Bei Bohrungen erwischten Bauarbeiter eine kommunale Wasserversorgungsleitung, die am Rand der Baugrube verlief. Es entstand ein Schaden von etwa 170.000 Mark, für den die Stadtwerke Mainz vom Bauunternehmen Entschädigung forderten. Der Unternehmer wies das Ansinnen zurück. Er war sich keiner Schuld bewusst und erklärte den Schaden damit, dass die Wasserleitung 'nicht geradlinig, sondern bogenförmig bzw. in einem Winkel verlaufen war'.Mit dieser Entschuldigung machte er beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz keinen Stich (5 U 1377/00). Die Erfahrung zeige - was ein Tiefbauunternehmer eigentlich wissen sollte -, dass Wasserleitungen häufig nicht in geradlinigen Trassen verlegt seien, belehrte ihn das OLG. Darauf hätte er sich nicht verlassen dürfen. Die in Abständen von 30 bis 40 Meter und nur 2 bis 2,5 Meter tief gehenden Suchschlitze, mit denen sein Bautrupp gearbeitet habe, genügten angesichts der Risiken bei Tiefbauarbeiten nicht. Bei Arbeiten im innerstädtischen Bereich, wo man immer damit rechnen müsse, auf Leitungen zu treffen, müsse der Bauleiter vor dem Baubeginn verlässliche Unterlagen und präzise Pläne besorgen, um sich Gewissheit über den Verlauf der Wasserversorgungsleitungen zu verschaffen.
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|