Elektronischer Zahlungsverkehr

Nicht nur der Vertragsschluß, sondern auch die Bezahlung soll häufig übers Internet abgewickelt werden.

Im Internet sind drei Wege des Zahlungsverfahrens denkbar.

· Mittels Überweisungsauftrag

· Mittels Kreditkarte

· Mittels Cyber Money

Zahlungen mittels Lastschrift scheiden aus. Die Einwilligung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren kann nur schriftlich erteilt werden.

Probleme entstehen dann, wenn ein Nichtberechtigter eine Verfügung vorgenommen hat. Zu Deutsch: Die Kreditkarte wird mißbräuchlich verwendet oder andere Daten werden so manipuliert, daß Geld unerlaubt von dem Konto abgebucht wird.

Kommt es zu einem solchen Fall, kann der Kontoinhaber der Verfügung widersprechen. Folge: Das Kreditinstitut ist verpflichtet, den Betrag zurückzuvergüten. Es wird seinerseits den einreichenden Händler belasten. Im Ergebnis trägt also der Händler das Risiko, daß der Betrag auch vergütet wird.

Allerdings: Der Bank gegenüber begründet die Verwendung der richtigen Kreditkartennummer bei gleichzeitiger Übermittlung der Adresse den Anschein dafür, daß ein Berechtigter die Verfügung vorgenommen hat. Dieser Anschein ist vom Karteninhaber zu widerlegen. Kann er das nicht, wird er - je nach Verhalten seines Kreditinstitutes - den Schaden zu tragen haben.

Beim Cyber money liegt der Fall anders: Cyber Money soll dem Bargeld gleichgestellt sein mit der Folge, daß der Inhaber der Karte für den Verlust des Geldes haftet.

Insgesamt aber muß klar gesagt werden: Die Verwendung von Kreditkarten im Internet ist grundsätzlich nicht gefährlicher als die Verwendung der Kreditkarte im normalen Gebrauch. Natürlich können die Daten auf dem Weg durch das Netz abgefangen werden. Hier aber bieten die meisten Händler einen Sicherheitsmodus an. Und wer ganz sicher gehen will, kann die Kreditkartennummer mittels PGP übertragen.

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