E-I: Übersicht E- Commerce

Anmerkung zu Allgemeine Geschäftsbedingungen: Im Rahmen der Schuldrechtsreform ist das Gesetz zur Regelung allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGBG) in das BGB integriert worden, ohne dass hierbei wesentliche Änderungen der gesetzlichen Regelung erfolgten. Das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jetzt 2002 in den §§ 305 bis 310 BGB geregelt.

Die Zielgruppe:

- Gewerbetreibende, soweit sie mit Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet handeln

- Privatleute, soweit Sie Waren und/oder Dienstleistungen über das Internet beziehen.

Auch hier gilt : Da der juristische und der allgemeine Sprachgebrauch stark voneinander abweichen können, haben wir auf die Verwendung eines Thesaurus verzichtet. Anstelle dessen diese Übersicht.

E-I:      Übersicht
E-II:     Grundsätze des deutschen Vertragsrechtes
E-III:    Grundsätze des deutschen Kaufrechtes
E-IV:   Grundsätze des Handelskaufes
E-V:    Allgemeine Geschäftbedingungen
E-VI:   Verbraucherrechte
E-VII:   Elektronischer Zahlungsverkehr
E-VIII:  UN-Kaufrecht (CISG)
E-IX:   Internationales Kaufrecht außerhalb der Geltung des CSIG
E-X:    Datenschutzrecht
E-XI:   Datenbanken
E-XII:   E-Commerce und Steuern
E-XIII   Haftung der Anlageberater und Börseninformationsdienste
 
  E-II: Grundsätze des deutschen Vertragsrechtes


Zustandekommen des Vertrages/ Formerfordernisse/ Widerruf/ Irrtum/ Versehentliche Abgabe einer Erklärung/ Kinder

In diesem Kontext zu beachten die Seiten E V (Allgemeine Geschäftsbedingungen und E VI - Verbraucherrechte).
  E-III: Grundsätze des deutschen Kaufrechtes


Rechtsmangel/ Sachmangel/ Verjährung/ Rechte des Käufers

In diesem Kontext zu beachten die Seiten E V (Allgemeine Geschäftsbedingungen und E VI - Verbraucherrechte).
  E-IV: Grundsätze des Handelskaufes


Abweichungen des HGB´s beim Vertragsabschluß, beim Handelskauf, bezüglich des Inhaltes der Folgerechte. Die Seite wird in Kürze stärker ausgebaut
  E-V: Allgemeine Geschäftbedingungen


Diese Seite spielt beinahe immer eine Rolle. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind das "Kleingedruckte", mittels dessen die Unternehmen eine Reihe von gesetzlichen Regelungen zu ihren Gunsten außer Kraft zu setzen suchen. Das AGBG - das Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftebedingungen - regelt, wann die AGB überhaupt wirksam in den Vertrag einbezogen sind? Zudem regelt das Gesetz, welche Klauseln unwirsam sind - auch dann, wenn sie sich im Vertrag befinden.

Eine ganze Reihe von AGB´s, die besonders im Bereich des Computervertragsrechtes eine Rolle spielen, werden vorgestellt.Beispiele: Lieferfristen, Verzugsfristen, Haftungsausschluß, Beschränkung auf Nachbesserung, Verweisung auf Dritte, Verpackungskosten etc..
  E-VI: Verbraucherrechte


Das Verbraucherkreditgesetz ist anwendbar auf Ratenzahlungsverträge, für Leasingverträge, Darlehensverträge etc.. Es soll den Kunden vor den Folgen
übereilter Schlüsse schützen.

Behandelt wird die Bedeutung des Gesetzes für den E-Commerce, die Formvorschriften, Widerrufsrechte etc..
  E-VII: Elektronischer Zahlungsverkehr


Behandelt werden die typischen Schwierigkeiten, die sich bei Zahlungen im Internet ergeben können. Beispiele: Zahlung per Kreditkarte, Zahlung per Cybermoney.
  E-VIII: UN-Kaufrecht (CISG)


Die Regelungen des UN-Kaufrechtes haben insbesondere für den Warenverkehr zwischen Kaufleuten überragende Bedeutung. Die Seite wird in Kürze überarbeitet.
  E-IX: Internationales Kaufrecht außerhalb der Geltung des CSIG


Welches Recht ist - für Privatkunden wie auch für Kaufleute - anwendbar, wenn das CSIG keine Geltung hat?
  E-X: Datenschutzrecht


Typische Konstellationen: Die Schufa, der Adresshandel und das Direktmarketing. Behandelt werden die Rechte der Verbraucher nach den Regelungen des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) und dem BDSG, das auch auf das Web Anwendung findet, soweit das TDDSG Lücken aufweist.

Pflichten der On-Line Anbieter.

Beachte hier auch die Seite W II: Kundenfang der Rubrik Wettbewerbsrecht.
  E-XI: Datenbanken


Der Handel mit Daten gewinnt immer größere Bedeutung. Hier geht es in erster Linie um die zivilrechtlichen Ansprüche zwischen dem Betreiber der Datenbank und dem Kunden, der Informationen nutzt. Das Urheberrecht wird hier nur mariginal angesprochen.

Für die rechtlichen Fragestellungen zum Schutz einer Datenbank siehe die Page U- 11 Datenbanken der Rubrik Urheberrecht sowie die Page- W IV - Ausbeutung fremder Leistung der Rubrik Wettbewerbsrecht.
  E-XII: E-Commerce und Steuern


Bislang enthält die Page nur Informationen zum Thema: Wo fällt die Umsätzsteuer an? Andere Fragestellungen (Server und Betriebstätte) und dergl. werden demnächst von unserem Kooperationspartner, dem Steuerberater Gerd Steusloff beantwortet werden.
  E-XIII: Haftung der Anlageberater und Börseninformationsdienste


Immer mehr Menschen verwenden das Internet, um Börsengeschäfte zu tätigen. Zu fragen ist hier nach den Aufklärungs/ und Beratungspflichten der Banken bzw. Brokern bzw. Discountbrokern.

Eingegangen wird ebenfalls auf die Haftung der Börseninformationsdienste

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