Treibhausgasemissionen sollen nach den Rahmenbedingungen des Kyoto-Protokolls gesenkt werden. Der folgende Artikel stellt dar, welche Auswirkungen dies auf Deutschland und die USA hat. Nach fünfjährigen Verhandlungen einigten sich die Staaten der 1992 ins Leben gerufenen UN-Klimarahmenkonvention auf konkrete Maßstäbe zur Reduzierung der wichtigsten Treibhausgase. Auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention im Jahre 1997 gelang mit der Unterzeichnung des sog. Kyoto-Protokolls der Durchbruch. Nahezu alle Industrie- und Transformationsländer der Welt verpflichteten sich, ihre Treibhausgasemissionen für den Zeitraum der Jahre 2008 bis 2012 gegenüber dem Jahr 1990 um durchschnittlich 5,2% zu senken. Ferner wurden die wichtigsten Instrumente zur Durchsetzung dieser Zielvorgabe, nämlich „Internationaler Emissionshandel", „Clean Development Mechanism" sowie „Joint Implementation" festlegt.
Auf europäischer Ebene sollte bereits zum 1. Januar 2005 ein EU-internes CO2-Emissionshandelssystem eingeführt werden. Dabei dürfen energieintensive Unternehmen aus den Bereichen Stahl-, Zement-, Papier- oder Eisenproduktion in der EU nur noch dann CO2 emittieren, wenn sie über eine entsprechende Anzahl an Berechtigungszertifikaten verfügen.
Die USA dagegen scheinen das Abkommen weiterhin nicht ratifizieren zu wollen, obwohl gerade sie bereits seit 1990 den Emissionszertifikatehandel praktizieren.
Derzeit arbeiten die Behörden der EU-Mitgliedstaaten unter erheblichem Zeitdruck an der Umsetzung der am 2. Juli 2003 vom europäischen Parlament verabschiedeten Richtlinie zum Emissionsrechtehandel. Bereits zum 31. Dezember 2003 müssen die Mitgliedstaaten Umsetzungsmaßnahmen verabschieden und vor allem bis zum 31. März 2004 die Zuteilungsmechanismen für die handelbaren Emissionsrechte aufstellen. Gerade in der Bundesrepublik hat der Systemwechsel zum Zertifikathandel besonders heftige Reaktionen hervorgerufen, weil Deutschland schon einen Großteil der Kyoto-Verpflichtungen mit anderen Maßnahmen durchgesetzt hat. Bis heute wurden bereits 19% der im Vergleich zu 1990 erforderlichen Verringerung von 21% bis zum Jahr 2012 durch strenge Qualitätsstandards und Grenzwerte sowie eine übergreifende Selbstverpflichtung der Wirtschaft erreicht. Vielfach werden die Zielgenauigkeit des kommerziellen Ansatzes bezweifelt und erhebliche Wettbewerbsverzerrungen durch das komplizierte Verteilungssystem befürchtet.
Das Kyoto-Protokoll verpflichtet die Teilnehmerstaaten dazu, den Ausstoß von sechs Treibhausgasen weltweit zu reduzieren. Das mengenmäßig mit Abstand wichtigste Treibhausgas ist dabei Kohlendioxid. Weitere Klimagase sind Methan, Distickstoffoxid, perfluorierte Kohlenwasserstoffe, fluorierte Kohlenwasserstoffe und Schwefelhexafluorid, wobei Schwefelhexafluorid neueren Studien zu Folge um ein 20-tausendfaches klimaschädlicher ist als Kohlendioxid.
Im Kyoto-Protokoll verpflichten sich Industrie- und Transformationsländer, nicht nur die Emission dieser Treibhausgase in dem Zeitraum von 2008 bis 2012 um 5,2%, bezogen auf das Jahr 1990, zu vermindern. Das Protokoll legt darüber hinaus absolute Mengenbegrenzungen für Treibhausgase (sog. „Caps") fest. Die Reduktionspflichten der einzelnen Staaten sind dabei sehr unterschiedlich ausgestaltet. So sollen die Europäische Union um 8%, die USA um 7%, Japan und Kanada jeweils um 6%, reduzieren, während Australien die Emissionen um 8% steigern kann. Deutschland wiederum hat sich im Rahmen der Lastenverteilung innerhalb der Europäischen Union verpflichtet, seine Treibhausgasemissionen bis 2012 um 21% gegenüber dem Jahr 1990 zu senken.
Die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls bauen im Wesentlichen auf der Unterscheidung zwischen den einzelnen Staatengruppen auf. Die unterzeichnenden Industrieländer müssen einerseits ihre Emissionen im vereinbarten Maß reduzieren, andererseits zur finanziellen Unterstützung von Entwicklungsländern beitragen, die sich ebenfalls zum Ziel gesetzt haben, ihren Treibhausgasausstoß zu verringern, aber noch keine konkrete Reduktionsverpflichtung eingehen. Die Transformationsländer, wie z.B. Russland oder Polen sind lediglich für die Begrenzung eigener Emissionen verantwortlich. Die Umsetzung der Ziele des Kyoto-Protokolls soll hauptsächlich durch drei flexible Mechanismen erreicht werden.
Internationaler Emissionsrechtehandel
Gemäß Artikel 17 des Protokolls soll in den Industrieländern ab dem Jahre 2008 der Handel mit staatlichen Emissionsrechten beginnen. Dabei haben die einzelnen Länder auch die Möglichkeit, Unternehmen und andere Institutionen für den Handel zuzulassen. Der internationale Emissionshandel basiert auf folgendem Grundkonzept: Für jedes einzelne Land bzw. Unternehmen wird eine Gesamtmenge an erlaubten Treibhausgasemissionen pro Zeiteinheit festgelegt (für die Länder ist dies bereits im Kyoto-Protokoll geschehen, für die Unternehmen erfolgt die Festlegung im Rahmen von nationalen Allokationsplänen). Für diese festgelegten Mengen bzw. Einheiten an Emissionen werden sodann handelbare Zertifikate ausgestellt und an die teilnehmenden Länder bzw. Unternehmen vergeben. Die Menge der Zertifikate soll dann im Laufe der Zeit verringert werden, womit dann auch zwangsläufig die Menge der erlaubten Emissionen begrenzt würde.
Hinsichtlich der Umsetzung der Reduktion auf die erlaubten Mengen haben die betroffenen Länder und Unternehmen die Wahl, ob und wie sie die Reduktionsmaßnahmen durchführen oder Emissionsrechte am Markt erwerben. Denn anders als im geltenden Recht bleibt es hier den Unternehmen selbst überlassen, wie sie die Emissionsbegrenzungen einhalten. Besteht die Möglichkeit, eigene Emissionen kostengünstig zu reduzieren, kann das Unternehmen die nicht für die eigene Produktion benötigte Menge erlaubter Emissionen an andere veräußern. Sollte dagegen die Senkung der eigenen Emissionen mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden sein, besteht die Möglichkeit, Emissionsrechte hinzuzukaufen. Dieser flexible Handel soll einerseits die Reduktion der Gesamtmenge an Emissionen sicherstellen, andererseits Ländern und Unternehmen die Möglichkeit eröffnen, Emissionssenkungen dort stattfinden zu lassen, wo sie mit dem geringsten Kostenaufwand zu realisieren sind.
Clean Development Mechanism
Mit diesem projektbezogenen Mechanismus will man zwei Ziele der UN-Klimarahmenkonvention und des Kyoto-Protokolls miteinander verknüpfen; nämlich:
Dabei sollen Industrieländer - der Staat selbst oder Privatunternehmen - in Projekte der Entwicklungsländer investieren, die zur Reduktion von Treibhausgasen beitragen. Der Investor kann sich anschließend die im Entwicklungsland erzielten Emissionsreduktionen auf seine eigenen Verpflichtungen anrechnen lassen. Umgekehrt will man, dass Entwicklungsländer, die noch keine konkrete Begrenzungsverpflichtung haben, frühzeitig in den globalen Klimaschutz eingebunden werden und bereits Berichte über ihre Emissionsentwicklung erstellen. Sie können dann entsprechende Emissionsgutschriften erwerben und diese wiederum an Industrieländer weiterverkaufen. Die Anrechnung der gewonnenen und zertifizierten Reduktionsgutschriften kann gemäß Artikel 12 des Kyoto-Protokolls bereits rückwirkend vom Jahre 2000 an erfolgen.
Joint Implementation
Die in Artikel 6 des Kyoto-Protokolls geregelte Joint Implementation erfasst, im Gegensatz zum Clean Development Mechanism, die Förderung von Emissionsminderungsprojekten sowohl innerhalb von Industrie- als auch Transformationsländern. Hier können die Emissionseinsparungen jedoch erst ab Beginn des Jahres 2008 dem Investorland bzw. den investierenden Unternehmen durch die sog. Emission Reduction Units gutgeschrieben werden.
Wie beim Clean Development Mechanism können die Reduction Units auf eigene Reduktionspflichten angerechnet oder alternativ verkauft werden.
EU-Emissionshandel
Am 2. Juli 2003 wurde die EU-Richtlinie 2003/87/EG zum Emissionshandel mit Treibhausgasen vom europäischen Parlament verabschiedet. Derzeit wird in den einzelnen Mitgliedstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Bis Ende März 2004 sollen die Länder dann ihre nationalen Allokationspläne bei der EU vorgelegt haben. Sie enthalten die Höhe der Erstausstattung mit Emissionsrechten der am Handel beteiligten Betriebsstätten. Anschließend müssen die eingereichten Allokationspläne auf EU-Ebene harmonisiert werden. Parallel dazu sind die organisatorischen und institutionellen Rahmenbedingungen des Handelssystems festzulegen. Die erste Phase des EU-weiten Emissionshandels ist für den Zeitraum 2005 bis 2007, die zweite Phase für den Zeitraum 2008 bis 2012 vorgesehen (übereinstimmend mit der ersten Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls).
In der ersten Phase des EU-weiten Emissionshandels will man lediglich Kohlendioxidemissonen berücksichtigen. Hierbei müssen nur Anlagenbetreiber aus den Branchen Energie, Eisenmetallerzeugung und -verarbeitung, Mineralverarbeitung sowie Zellstoff und Papier, in Abhängigkeit von leistungsbezogenen Schwellenwerten am Emissionshandelsystem teilnehmen. Dabei werden anlagespezifische Genehmigungen erteilt, die nicht transferierbar sind. Außerdem müssen, entsprechend den jährlichen Emissionen des jeweiligen Anlagebetreibers, Berechtigungsscheine gehalten werden.
Die einzelnen Mitgliedstaaten entscheiden selbstständig über die Zuteilung der Emissionsberechtigung im eigenen Land und entwickeln entsprechende Allokationspläne. Bei der Aufstellung dieser Pläne können bereits erzielte Emissionsreduktionen, die gerade in Deutschland durch die Selbstverpflichtungserklärung der Industrie in beachtlichem Maße erreicht wurden, Berücksichtigung finden (Early Action). Artikel 10 der Richtlinie gewährleistet, dass in der ersten Phase des Emissionshandels die Zertifikate zu mindestens 95% kostenlos verteilt werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, bis 2007 einzelne Unternehmen oder Anlagen durch die nationalen Regierungen von der Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem zu befreien (Opt-Out). Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass man die notwendigen Emissionsreduktionen auf anderem Wege erzielt.
In der zweiten Handelsphase von 2008 bis 2012 können die einzelnen EU-Mitgliedstaaten über die Einbeziehung zusätzlicher Branchen (z.B. Chemie- und Aluminiumindustrie) sowie über die Aufnahme weiterer Treibhausgase in das Handelssystem entscheiden (Opt-In). In dieser Phase werden nur noch 90% der Zertifikate kostenlos vergeben. Zur effektiven Durchsetzung des Handelssystems ist außerdem ein EU-weites Überwachungsberichts- und Sanktionssystem vorgesehen. Hier belaufen sich die Strafen auf 40 Euro pro Tonne Kohlendioxidäquivalent in der ersten Handelsphase und auf 100 Euro pro Tonne in der zweiten Phase. Zusätzlich müssen die fehlenden CO2-Rechte in der Folgeperiode nachgekauft werden.
Umsetzung und Ausblick in der Bundesrepublik Deutschland
Wie alle EU-Mitgliedstaaten hat die Bundesrepublik Deutschland das Kyoto-Protokoll ratifiziert, wenngleich es damit noch nicht in Kraft getreten ist. Ungeachtet dessen arbeitet die Bundesregierung mit Nachdruck an der Umsetzung der EU-Richtlinien zum Emissionshandel. Dazu kündigte Bundesumweltminister Trittin an, dass noch vor Ende 2003 ein Gesetzentwurf eingebracht werde, der die organisatorischen Zuständigkeiten kläre. In einem weiteren Gesetz 2004 gehe es um die schwierigen Entscheidungen bei der Zurechnung von Emissionsrechten auf die verschiedenen Wirtschaftsbranchen, den Verkehrsbereich und die privaten Haushalte. Von 2005 an stünden den Unternehmen und Gruppen entsprechende Lizenzen zur Verfügung.
Der im September diesen Jahres vorgestellte Referentenentwurf zum Gesetz über den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen („TEHG") sieht folgende wesentlichen Regelungen vor:
Alle betroffenen Anlagenbetreiber benötigen eine Genehmigung für den Ausstoß von Emissionen. Die Genehmigung soll vorrangig nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und den dazu erlassenen Verordnungen ausgestellt werden.
Jeder Anlagenbetreiber hat grundsätzlich einen Anspruch auf Zuteilung von Emissionsberechtigungen. Diese sollen bis spätestens zum 28. Februar eines jeden Jahres erteilt werden. Bis zum 30. April des darauf folgenden Jahres sind die tatsächlichen entsprechenden Berechtigungen bei der zuständigen Behörde wieder abzugeben.
Die Zuteilung der Berechtigung erfolgt auf Grundlage des vom Bundesumweltministerium noch zu erlassenen nationalen Allokationsplans (Verordnungen). Im Rahmen dessen wird die Gesamtmenge der in Deutschland zu vergebenen Berechtigungen festgelegt und jedes Jahr um die gewünschte Menge reduziert.
Bereits vorgenommene Reduktionen der Emissionsmenge durch die einzelnen Anlagenbetreiber werden ebenfalls in dem Allokationsplan Berücksichtigung finden. Schließlich soll der Plan auch die Behandlung von Anlageneubauten, -erweiterungen und -stilllegungen, sowie Berechtigungen für Ersatzanlagen erfassen. Andere Emissionsgutschriften, wie etwa solche aus der Joint Implementation oder dem Clean Development Mechanism, werden - wie vorgesehen - von der zuständigen Behörde in Berechtigungen umgewandelt.
Wie einleitend angedeutet, scheint der dargestellte Zeitplan bis zur Einführung des Emissionshandels knapp bemessen. Auch nach dem Referentenentwurf zum TEHG sind bislang noch keine klaren Konzepte erkennbar. Nach wie vor bleibt offen:
Enorme Schwierigkeiten kündigen sich dementsprechend bei der Erstellung der Allokationspläne an, die bislang auch noch ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage vorbereitet werden. Die besondere Brisanz liegt darin, dass die weitgehend kostenlose Vergabe der Emissionsrechte an die jeweiligen Anlagenbetreiber einer geldwerten Zuwendung entspricht. Der Gesamtwert, der in Deutschland zu vergebenden Emissionsrechte, wird auf einen Betrag zwischen 4 und 5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Demnach ist zu erwarten, dass jede Branche und jeder Anlagenbetreiber mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln um Zuteilung möglichst umfassender Rechte kämpfen wird. Schon jetzt sind die vielfältigen Interessengruppen energisch bestrebt, die eigene Position im Verteilungskampf zu stärken und Wettbewerbsvorteile herauszuarbeiten. Mit zahllosen Anfechtungen der durch Verwaltungsakt vorgenommenen Zuteilungen wird zu rechnen sein.
Die Zukunft wird zeigen, ob und inwieweit es der Verwaltung gelingt, unabhängig von dem Druck aller Interessengruppen nach sachlichen Kriterien die dringend erforderliche Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen der Pläne herzustellen. Ungeklärt ist ebenfalls, wie Anlagen zu berücksichtigen sind, die ihre nationalen Reduktionsvorgaben bislang weit verfehlt haben. Konsequenterweise müssten diese Anlagen deutlich weniger Zertifikate erhalten, als sie derzeit benötigen, da sonst gerade die verspätete Erreichung der Emissionsziele zu erheblichen Wettbewerbsvorteilen gegenüber der diesbezüglich engagierteren Konkurrenz führen könnte.
International setzt sich die Bundesregierung für die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls und Verhandlungen zum Abbau von Treibhausgasen „in kleinen Schritten" ein. So mahnte Bundesumweltminister Trittin: „Will die Weltgemeinschaft im internationalen Klimaschutz vorankommen, können wir in der Zwischenzeit (bis zum Inkrafttreten des Protokoll) nicht die Hände in den Schoß legen." Deshalb sollen auf den verschiedenen Fachebenen Bestandsaufnahmen vorgenommen werden.
Entwicklung und Ausblick in den USAErfahrungen und Politik der USA im Bereich des Klimaschutzes sind zwiespältig. Es wird jedoch leicht übersehen, dass sie Vorreiter bei der Implementierung des Handels mit Zertifikaten im Umweltbereich gewesen sind und somit als Erste Erfahrungen damit gemacht haben.
Bereits 1990 wurde das Acid Rain Program verabschiedet, welches darauf abzielt, die CO2-Emissionen bis zum Jahre 2010 um jährlich 10 Millionen Tonnen zu senken.
Seit 1994 existiert das RECLAIM-Program (Regional Clear Air Incentives Market) mit dem die Luftqualität in Südkalifornien verbessert werden soll. Die dortigen Anlagen - ca. 370 im Jahre 1996 -, die über vier Tonnen Stickstoff- oder Schwefeloxyd pro Jahr emittieren, sind davon erfasst. Auf der Grundlage von festgesetzten Mengenbegrenzungen („Caps") erhalten die Unternehmen sog. „RECLAIM-Trading Credits (RTCs)", die gehandelt werden können.
1999 legte das Verteidigungsministerium ein Emission Reduction Incentive Pilot Program auf. Militärischen Einrichtungen ist es seither gestattet, den Erlös des Verkaufs von „Air Emission Credits" in ihren Anlagen zu verbrauchen, statt ihn an die US-Treasury abzuführen. Das Programm zielt darauf ab, der Militärverwaltung einen finanziellen Anreiz für Maßnahmen zu geben, die der Umweltverschmutzung entgegenwirken.
Ungeachtet dieser Entwicklung hatte aber auch die Clinton-Administration ein deutlich distanzierteres Verhältnis zum Kyoto-Protokoll, als es auf der europäischen Seite die meisten Beobachter wahr haben wollten. Dies wurde der Weltöffentlichkeit erst mit dem massiven Auftreten der Bush-Regierung im März 2001 richtig bewusst. Der Präsident stellte die wissenschaftlichen Klimavoraussagen öffentlich in Frage und zog seine Zusage, den CO2-Ausstoß der amerikanischen Kraftwerke gesetzlich zu begrenzen, mit der Begründung zurück, dies sei angesichts der steigenden Energiepreise zu teuer. Gleichzeitig bestätigte die Vorsitzende der US Environmental Protection Agency, dass die Regierung kein Interesse daran habe, das Kyoto-Protokoll zu erfüllen. Man solle seine Zeit nicht auf etwas verschwenden, was nicht funktionieren könne.
Trotz des beschwichtigenden Zusatzes, man werde engagiert bleiben, stieß diese Haltung im In- und Ausland auf massive Kritik. Während amerikanische Umweltverbände dem Präsidenten vorwarfen, vor den Interessen der Öl- und Kohleindustrie kapituliert zu haben, erklärte die EU-Umweltkommissarin Margot Wallström, dass die EU bereit sei, über Probleme und Details des Kyoto-Protokolls zu sprechen, nicht aber das ganze Protokoll über Bord zu werfen.
Wie sich während der Vertragsstaatenkonferenzen im Juli 2001 in Bonn und im Dezember 2003 in Mailand zeigte, blieben die USA intransigent. Bereits in den Vorbereitungsgesprächen zu Mailand und Verhandlungen über Zusatzvereinbarungen zum Kyoto-Protokoll haben die USA ihre Ablehnung bekräftigt. Die Abteilungsleiterin im US-Außenministerium, Paula Dobriansky, schrieb vor kurzem in der Finanical Times, das Protokoll sei eine unrealistische und immer enger werdende Zwangsjacke. Es schädige die US-Wirtschaft. Der einzig akzeptable und kosteneffiziente Weg zur Emissionssenkung sei die von den USA praktizierte Politik der Förderung neuer Energie-Technologien. Die USA haben schließlich auch auf der 9. Vertragsstaatenkonferenz in Mailand, die am 11. Dezember 2003 endete, eine Ratifizierung des Protokolls abgelehnt und damit seine wirkungsvolle Umsetzung stark gefährdet.
Internationaler AusblickDas Kyoto-Protokoll ist noch nicht in Kraft getreten. Dazu ist die Ratifizierung nicht nur durch 55% der Vertragsstaaten erforderlich; darüber hinaus müssen diese Staaten insgesamt 55% des weltweiten CO2-Ausstoßes verursachen. Zwar haben bereits 120 von 180 Vertragsstaaten ratifiziert, aber größte Verursacher von Treibhausgasen wie die USA, die allein für 36% des weltweit ausgestoßenen Kohlendioxids verantwortlich sind, und Russland, das weitere 17% beiträgt, sich aber seine endgültige Entscheidung noch offen zu halten scheint, haben dies noch nicht getan. Damit stehen:
Die EU-Mitgliedstaaten haben in Mailand Stellung genommen und ihre Bereitschaft zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls bekräftigt. Sie wollen trotz der noch ausstehenden Ratifizierung durch Russland bereits alles unternehmen, was zur Umsetzung des Protokolls notwendig ist. Anfang 2005 werden sie europaweit den Emissionshandel einführen: es werden absolute Reduktionsziele gesetzt, verbunden mit einer großen Flexibilität für die Staaten und Industrie.
Ohne die Mitwirkung der USA werden allerdings die im Kyoto-Protokoll festgelegten Ziele zum Klimaschutz kaum erreichbar sein. Zu diesem Schluss kommt Joke Waller-Hunter, die Leiterin des UN-Klimasekretariats der Vereinten Nationen, wenn sie auf die derzeitige Klimapolitik der Bush-Administration hinweist; und sie fügt hinzu, dass auch Länder, die das Kyoto-Protokoll bereits ratifizierten, nur teilweise bemüht seien, ihren Ausstoß von Treibhausgasen dem Abkommen entsprechend zu vermindern.
ErgebnisGerade auch in Ländern wie der Bundesrepublik Deutschland, in denen Klimaschutzvorgaben über Grenzwerte und Qualitätsstandard sowie Selbstverpflichtungen mit durchaus beachtlichen Erfolgen umgesetzt worden sind, stößt dass neue Konzept des Emissionshandels auf Bedenken. Andererseits wird das wirtschaftsorientierte Grundprinzip dieses Programms und die klar definierten Grenzen der Gesamtbelastung, die bei der Umsetzung effektiven Klimaschutzes entscheidend sind, die Reduktion der Treibhausemissionen vorantreiben.
Der Erfolg des neuen Systems wird jedoch davon abhängen, ob es der Politik gelingt, über durchdachte Allokationspläne kommerzielle Anreize zu maximieren und Wettbewerbsverschiebungen zu begrenzen. Da die Verteilungspläne nach Ratifizierung des Kyoto-Protokolls schwerlich verändert werden können, sollte in Betracht gezogen werden, den allzu knapp bemessenen Zeitplan anzupassen.
Wie weit eine Vorreiterrolle der EU in Fragen des Emissionshandels wirklich Erfolg verspricht, wenn die USA beiseite stehen, wird die Zukunft zeigen. Noch besteht aber insofern allgemeiner Konsens, dass weitere Schritte im Klimaschutz folgen müssen. Dabei wird es entscheidend sein, ob sich - auch ohne erneute Einbindung der USA in den Kyoto-Prozess - amerikanische und europäische Interessen und Strategien einander näher kommen.
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