93-Jährige fällt im Heim aus dem Stuhl: Krankenversicherung will Behandlungskosten vom Heim ersetzt bekommen
Eine pflegebedürftige Greisin lebte in einem Altenpflegeheim. Die 93-Jährige war desorientiert und konnte sich nur noch im Rollstuhl mit fremder Hilfe fortbewegen. Eines Tages saß sie auf einem Flur des Heims im Sessel und fiel aus ungeklärten Gründen zu Boden. Ein Pfleger fand sie, als sie bereits auf dem Boden lag. Beim Fallen hatte sich die alte Frau einen Oberschenkelhalsbruch zugezogen. Ihre Krankenversicherung kam für die Behandlung auf, forderte allerdings die Summe (10.800 DM) vom Pflegeheim zurück, als die Frau starb. Begründung: Wenn eine pflegebedürftige Frau aus dem Sessel falle, hätten es Pfleger und Heimleitung an der nötigen Sorgfalt und Aufsicht fehlen lassen und seien für den Unfall und die Folgekosten verantwortlich.
Das Landgericht Bonn war jedoch der Ansicht, damit würden die Ansprüche an ein Altenpflegeheim bei weitem überspannt (13 O 521/98). Konkrete Anhaltspunkte für eine Sturzgefahr habe es nicht gegeben, die alte Frau habe allein gar nicht mehr aufstehen können. Das Pflegepersonal sei nicht verpflichtet, eine sitzende Person so zu beaufsichtigen, dass jederzeit ein Eingreifen möglich wäre. Es hätte die Greisin ohne deren Einwilligung auch nicht am Stuhl fixieren dürfen. Ein solcher Unfall gehöre im Alter zum Lebensrisiko und begründe keine Haftung des Pflegeheims.
Urteil des Landgerichts Bonn vom 15. April 1999 - 13 O 521/98