GbR: Auseinandersetzung bei unzureichendem Gesellschaftsvermögen

Ist in einer aus zwei Gesellschaftern bestehenden Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) kein zu liquidierendes Gesellschaftsvermögen mehr vorhanden, können etwaige Ausgleichsansprüche unmittelbar gegen den ausgleichspflichtigen Gesellschafter geltend gemacht werden, ohne dass es einer - von den Gesellschaftern festgestellten - Auseinandersetzungsbilanz bedarf. Streitpunkte über die Richtigkeit der Auseinandersetzungsrechnung können ohne Bilanzerstellung im Rahmen eines Prozesses über den Ausgleichsanspruch entschieden werden.

Urteil des BGH vom 23.10.2006
II ZR 192/05
BGHR 2007, 67

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