Warum GmbH & Co KG?

Das Hauptmotiv für die Gründung einer GmbH & Co KG liegt in der Haftungsbeschränkung. erreicht. Die GmbH haftet zwar mit ihrem gesamten Vermögen, sie ist als eigene Rechtsperson aber wiederum von den Gesellschaftern rechtlich getrennt. Die Gesellschafter der GmbH haften selbst nicht. Eine natürliche Person, die die volle persönliche Haftung übernimmt, ist in aller Regel nicht vorhanden.

In der Praxis ist es allerdings häufig so, dass eine GmbH & Co KG von der Bank keine ausreichende Kreditfinanzierung erhält, wenn nicht besondere Sicherheiten gestellt werden. Kann das Unternehmen diese Sicherheiten nicht leisten, ist doch so manches Mal die Gestellung von Sicherheiten durch den oder die Gesellschafter angesagt.

Zum Teil spielen auch steuerliche Motive bei der Gründung einer GmbH & Co KG eine Rolle. So konnten früher Verluste der Kommanditisten unmittelbar nach Maßgabe der steuerrechtlichen Vorschriften mit anderweitigen positiven Einkünften verrechnet werden. Der Gesetzgeber hat diese Verrechnungsmöglichkeit aber eingeschränkt.

Verluste werden den Kommanditisten als Verlust aus Gewerbebetrieb steuerlich zwar mit ihrer Entstehung zugerechnet. $ 15a EStG schränkt die Verlustverrechnung mit anderen steuerlichen Einkunftsarten aber ein. So darf der einem Kommanditisten zuzurechnende Anteil am Verlust der KG weder mit anderen Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden, soweit ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten entsteht oder sich erhöht.

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