Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bejahte die Rechtmäßigkeit einer Vertragsbeendigung mit einjähriger Kündigungsfrist, weil der Autohersteller das bisher zweistufige Händlernetz durch eine einstufige Vertriebsstruktur ersetzen wollte. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit hat das Gericht die Revision gegen das Urteil zugelassen.
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 13.05.2008 - 11 U 39/07 (Kart), Betriebs-Berater 2008, 1417
Wichtig für Autofahrer: Die Autohersteller dürfen ihre Gewährleistungspflicht nicht mehr davon abhängig machen, dass die Wartungen in der Vertragswerkstatt durchgeführt werden. Mit dieser Bestimmung werden auch die unabhängigen Ersatzteilherstellter besser geschützt und es gibt mehr Wettbewerb im Kfz-Service zum Wohle der Autofahrer.
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website Kfz-Vertriebsrecht.
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