Beschwerderecht Dritter gegen GmbH-Eintragung

Die Eintragung einer angemeldeten GmbH ins Handelsregister kann von einem Dritten nur verhindert werden, wenn dieser durch die Eintragung in seinen individuellen Rechten verletzt wird, die im Eintragungsverfahren berücksichtigt werden können. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der neu einzutragenden Firma die gemäß § 30 HGB erforderliche Unterscheidbarkeit von der bereits eingetragenen Firma des beschwerdeführenden Dritten fehlt.

Beschluss des OLG Hamm vom 28.11.2006
15 W 424/05
OLGR Hamm 2007, 221

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