Betrügerische Firma verspricht Gewinn
Ein Mann bekam Post von einer P-GmbH, die als Adresse nur ein Postfach angab. 100.000 Mark habe er gewonnen, erfuhr er, das sei kein Scherz. Er müsse nur den Bargeld-Reservierungsschein zurücksenden und einen Termin vereinbaren, dann könne er in Salzburg das Geld in Empfang nehmen. Wenn seine Angelegenheit bevorzugt bearbeitet werden solle, müsse er allerdings Waren bestellen. Der 'glückliche Gewinner' bestellte, schickte mehrere Einschreiben an die P-GmbH und bat um Terminvereinbarung. Wie zu erwarten war, bekam er jedoch keinen Gewinn, sondern statt dessen eine Aufforderung, die bestellten Waren zu bezahlen. Als der Geprellte sich weigerte, wurde er verklagt.
Das Amtsgericht Heinsberg stellte sich auf seine Seite (18 C 173/00). Das Vorgehen der P-GmbH stelle eine arglistige Täuschung dar: Durch die Gestaltung des Anschreibens werde beim Empfänger der Eindruck erweckt, er habe eine erhebliche Geldsumme gewonnen und müsse, um sie schnell zu bekommen, eine Bestellung aufgeben. So bekomme die Firma durch falsche Gewinnversprechen Warenbestellungen, die die 'Kunden' ansonsten nie aufgegeben hätten. Der 'Gewinner' sei der Schwindelfirma nichts schuldig: Die 102 DM, die er der P-GmbH für die Warenlieferung zahlen solle, könne er gegen den vermeintlichen Gewinn 'aufrechnen', von dem er sowieso nichts sehen werde.
Urteil des Amtsgerichts Heinsberg vom 5. Dezember 2000 - 18 C 173/00