Viehtransporteur wegen Ordnungswidrigkeit zu Geldstrafe verurteilt

Es ist verboten, aber üblich, dass - beim Ausladen von Rindvieh nach dem Transport zum Schlachthof - Bullen das Schwanzende um 180 Grad geknickt wird, damit sie 'freiwillig' vom Lastwagen heruntergehen. Als der diensthabende Tierarzt am Schlachthof in München einen Viehtransporteur bei dieser unschönen Sitte beobachtete, warf er ihm Tierquälerei vor, was den Unternehmer nicht daran hinderte, so weiterzumachen. Vom Tierarzt wurde er angezeigt.

Das Amtsgericht München brummte dem Unternehmer für das brutale Vorgehen eine Geldbuße von 1.000 Mark (= 511,29 Euro) auf (1124 Cs 230 Js 233641/98). Man habe den Bullen deutlich angesehen, dass es ihnen weh getan habe, hatte der Tierarzt als Zeuge bekundet. Und auch ein Professor der Tierärztlichen Fakultät der Universität München, der als Sachverständiger gehört wurde, bestätigte, das so genannte Schwanzknicken bereite den Tieren erhebliche Schmerzen. Es war zwar nicht mehr aufzuklären, ob die Schwänze tatsächlich gebrochen waren, und wie lange die Bullen in diesem Zustand auf die Schlachtung warten mussten. Eine vorsätzliche Ordnungswidrigkeit (gemäß Tierschutzschlachtverordnung) habe der Transporteur aber in jedem Fall begangen, urteilte die Amtsrichterin.


Urteil des Amtsgerichts München vom 10. Januar 2001 - 1124 Cs 230 Js 233641/98
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