Börsengang: Wann ist man "börsenfit"?

Wie muß das Unternehmen "aussehen", um "börsenfit" zu sein?

Spätestens beim Gang an die Börse muß das Unternehmen so aussehen, daß das Börsenpublikum, das sich bei seiner Beurteilung weitgehend auf Äußerungen von Wirtschaftspresse und Börsenanalysen stützt, einen positiven Eindruck von seiner zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung erhält.

Erste Regel hierbei: Unternehmensstruktur und Beteiligungsverhältnisse sollten möglichst klar und überschaubar sein. Der bei mittelständischen Unternehmen bisweilen anzutreffende "Wildwuchs" von Firmenstrukturen mit einer Vielzahl auf Antrieb nicht leicht durchschaubarer Unternehmensverflechtungen, Mantel-GmbHs etc. sollte beim Schritt in die AG zugunsten klarer Strukturen beseitigt sein. Es gilt, wirtschaftliche Schwerpunkte und Ziele des Unternehmens auch in einer geeigneten rechtlichen Form aufzeigen zu können. Angemessene Kapitalausstattung des Unternehmens für die angestrebte wirtschaftliche Entwicklung, Aufgliederung von Unternehmenszweigen zwischen der AG und Tochtergesellschaften, Unternehmensverträge und dergleichen müssen in der rechtlichen Struktur der AG nebst ihrer Beteiligungsgesellschaften erkennbar sein. Holding-AGs sind hierbei jedenfalls dann problematisch, wenn nicht erkennbar wird, welches eigene unternehmerische Ziel die Holding in bezug auf ihre Tochtergesellschaften anstrebt und wie sie es rechtlich und wirtschaftlich umsetzen will.


Hinweis: Es handelt sich um einen Archivbeitrag, der nicht aktualisiert wird
RA Dr. Fischer-Zernin von Kanzlei Hanselaw bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
Finanztipps