Publizität, de facto
Üblich und empfehlenswert ist, die gesetzlichen Informationsverpflichtungen in eine weitergehende Öffentlichkeitsarbeit der AG zu integrieren. Die Aktien sollen verkauft werden! Dafür müssen Anleger erst einmal auf das Unternehmen aufmerksam werden; gerade bei der Erstausgabe von Aktien ist eine wohlüberlegte Öffentlichkeitsarbeit das Gebot der Stunde. Zeitungsanzeigen, Pressekonferenzen, werbewirksam aufbereitete Geschäftsberichte und inzwischen sogar Fernseh- und Hörfunkwerbung sowie Internetpräsentationen sind hierbei etablierte Maßnahmen. Wie dieses am Besten geschieht ist immer eine Frage des Einzelfalls; erfahrene Agenturen können hier sehr hilfreich sein.
Das Unternehmen muß sich im Vorwege darüber im Klaren sein, was diese Publizität bedeutet. Man stellt sich bewußt in die Öffentlichkeit; Siege, aber auch Niederlagen werden publik. Ein wesentlicher Aspekt der Publizität für das Unternehmen ist auch, daß der Börsenkurs der Aktien - und damit eine laufende Bewertung des Unternehmens und seiner wirtschaftlichen Perspektiven - veröffentlicht wird. Das Management, die Gesellschafter, die Mitarbeiter und auch die Konkurrenten können täglich in der Zeitung lesen, wie das Unternehmen vom Aktienmarkt beurteilt wird. Dies kann für das Unternehmen einen positiven "frischen Wind" bedeuten. Man sollte sich jedoch im Vorwege genau überlegen, auf was man sich da einläßt und wie man zur Not einer kritischen Öffentlichkeit und negativen Beurteilungen begegnen will.
Hinweis: Es handelt sich um einen Archivbeitrag, der nicht aktualisiert wird
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