Amtlicher Handel/Geregelter Markt/Freiverkehr

An deutschen Börsen werden Aktien in drei verschiedenen "Segmenten" gehandelt. Prestigeträchtig, aber mit den strengsten Zulassungsvoraussetzungen versehen, ist der Amtliche Handel. Der voraussichtliche Kurswert der neu zu emittierenden Aktien muß dabei mindestens EURO 1,25 Mio. betragen. Die AG muß als Unternehmen 3 Jahre bestanden und Jahresabschlüsse veröffentlicht haben. Weitere Anforderungen beziehen sich auf geeignete Streuung und Stückelung der Aktien. Ein umfassender und zu prüfender Börsenzulassungsprospekt ist zu erstellen und zu veröffentlichen.

Erleichterte Zulassungsvoraussetzungen hat der sogenannte Geregelte Markt. Die zuzulassenden Aktien müssen ein Nennbetrag von mindestens EURO 250.000,00 haben; es ist ein Unternehmensbericht vorzulegen, der geringeren Anforderungen als der Börsenzulassungsprospekt beim amtlichen Handel erfüllen muß. Teil des Geregelten Marktes ist der Neue Mark mit wiederum besonderen Voraussetzungen, u. a. einem Grundkapital von mindestens Euro1,5 Mio.

Schließlich gibt es den Freiverkehr, der nur die gesetzliche Voraussetzung hat, daß eine ordnungsgemäße Durchführung des Aktienhandels gewährleistet ist. Hier bedarf es keiner förmlichen Zulassung; der Handel kann jedoch bei Unregelmäßigkeiten untersagt werden. Im Freiverkehr der Regionalbörsen Hamburg, Berlin, München und Stuttgart sind inzwischen besondere "Segmente" mit speziellen Voraussetzungen für Neuemissionen von kleineren und mittleren Unternehmen entstanden. Tendenz: höhere Zulassungshürden - und damit auch mehr Akzeptanz beim Börsenpublikum - als ansonsten im Freiverkehr, aber deutlich einfachere Emissionen als beispielsweise am Neuen Markt.

Die Zulassung im Amtlichen Handel ist natürlich prestigeträchtig, aber aufwendig und prüfintensiv. Ab einem Emissionsvolumen von etwa EURO 20 Mio. gehört sie jedoch mittlerweile zum "guten Ton", falls es nicht an den Neuen Markt geht. Die Zulassung im Geregelten Markt ist wesentlich leichter. Auch in der Folgezeit kommen dabei auf das Unternehmen weniger Kosten und Mühen zu; z. B. entfällt die im Amtlichen Handel vorgeschriebene Vorlage von halbjährlichen Zwischenabschlüssen der AG. Besonders prüfaufwendig, kompliziert und teuer ist der IPO am Neuen Markt. Die Einführung der Aktien im Freiverkehr ist vergleichsweise einfach; seit es den Geregelten Markt gibt, hatte dieses Börsensegment zunächst für den Handel von Aktien deutscher Unternehmen an Bedeutung verloren. Für viele ist die Zulassung im Freiverkehr kein "richtiger" Börsengang. Mit den Spezialsegmenten im Freiverkehr der Regionalbörsen entsteht hier aber wieder eine interessante Emissionsplattform für mittelständische Unternehmen.

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