Was kostet der Börsengang?
Bei den Kosten des Börsengangs stellt sich zunächst die Frage, was an rechtlichen Gestaltungsmaßnahmen mit begleitender Steuer- und Bilanzplanung geschehen muß, um überhaupt eine börsenpräsentable AG zu bekommen. Geht es z. B. nur um eine einzelne GmbH, die eine formwechselnde Umwandlung in eine AG durchmacht, ist die Sache häufig schnell und kostengünstig erledigt. Muß hingegen eine mittelständische Unternehmensgruppe zunächst in ihrer rechtlichen Struktur gründlich aufgeräumt werden, und müssen möglicherweise überdies noch die unterschiedlichsten Interessen der Beteiligten im Vorwege bei Vertragsgestaltungen geordnet werden, so ist das ganze sehr viel mühsamer und mit erheblich höheren Rechts- und Steuerberatungskosten sowie Notargebühren verbunden. Insbesondere Anwaltshonorare sind wegen gesetzlicher Mindestgebühren nur beschränkt aushandelbar.
Abhängig vom Einzelfall sind hier im Vorfeld zwischen weniger als Euro 50.000 bis deutlich mehr als Euro 500.000 anzusetzen. Sodann geht es um Kosten für Prospekterstellung und -prüfung, Druck- und Versandkosten, Kosten für die Börsenzulassung und Veröffentlichungen. Abhängig vom Emissionsvolumen sollten hierfür insgesamt zwischen Euro 100.000 - Euro 250.000 veranschlagt werden. Schließlich geht es um Kosten für Werbung bei der Börseneinführung, wobei meist ein Mindestbudget von Euro 400.000 vorgesehen sein sollte. Emittierende Banken verlangen üblicherweise eine Gebühr von bis zu 4 % des Emissionsbetrages und bei Übernahme der Prospekthaftung 1 % vom Nennbetrag der Aktien. Daneben verlangen Banken regelmäßig eine Pauschalgebühr von mindestens Euro 100.000, mit der aber häufig auch die von ihnen beauftragten Wirtschaftsprüfer bezahlt werden. Zwar sind viele der vorgenannten Positionen verhandelbar, erfahrungsgemäß ist jedoch mit Kosten von insgesamt zwischen 6 % und 8 % des Emissionsvolumens zu rechnen.
Zu beachten ist auch, daß laufende Verwaltungskosten bei einer AG höher sind, als bei anderen Unternehmensformen. Zwischenabschlüsse oder Zwischenberichte, Vergütung für Aufsichtsräte, häufig höherer Aufwand für Repräsentation und Pressearbeit müssen in Kalkül gezogen werden. Allerdings ergibt sich dann bei vielen dieser Maßnahmen eine positive Öffentlichkeitswirkung für das Unternehmen.
Hinweis: Es handelt sich um einen Archivbeitrag, der nicht aktualisiert wird