Venture-Capital: echte Unternehmensbeteiligungen

Private Venture-Capital-Gesellschaften verfolgen bei Ihren Engagements in Unternehmen nicht das Ziel einer allgemeinen oder sektoralen Wirtschaftsförderung. Hier geht es vielmehr um die Wachstumsfinanzierung mit der Aussicht eines möglichst profitablen Ausstiegs des Kapitalgebers in einem möglichst überschaubaren Zeitraum. Faustformel aus der Sicht Venture-Capital-Gesellschaft: Faktor 10 binnen 1 bis 2 Jahren; d. h., die Beteiligungsgesellschaft erhofft ihren Anteil am Unternehmen, für den beispielsweise 1 Mio. Euro eingelegt werden, nach 2 bis 3 Jahren für 10 Mio. Euro – oder mehr – zu veräußern. Der "Traum-exit" einer privaten Beteiligungsgesellschaft ist natürlich der Börsengang des Unternehmens, wenn die zuvor erworbenen Anteile bei der Emission oder später zu guten Kursen verkauft werden.

Diese besondere Interessenlage des privaten Venture-Capitals erfordert bei Eingehen der Beteiligung durch ein Unternehmen allergrößte Sorgfalt. Es geht darum, die Rechte des Kapitalgebers so zu beschränken, daß die Interessen der Altgesellschafter angemessen gewahrt werden und für die weitere Gestaltung der Unternehmensentwicklung genügend Spielraum bleibt. Hierbei sollte man sich vor Augen führen, daß die Venture-Captial-Gesellschaft derartige Verträge schon x-mal ausgehandelt hat und eingegangen ist. Für das Beteiligungsunternehmen findet ein solches Geschäft meist zum ersten mal statt. Es gilt, die vertraglichen Fußangeln zu erkennen und es ist erhebliches rechtliches Know-how und Verhandlungsgeschick erforderlich, um zu einer für das Unternehmen auch mittel- und langfristig tragbaren Vereinbarung zu kommen.

Die Chancen, dies zu erreichen sind bei guten Unternehmensdaten nicht schlecht. In Venture-Kapital-Gesellschaften und Beteiligungs-Fonds liegt derzeit genug Geld; der Manager stehen unter einem gewissen Erfolgsdruck – die Mittel wollen investiert sein. Überdies bietet die gestiegene Akzeptanz für Börsengänge auch kleinerer und jüngerer Wachstumsunternehmen häufig eine Alternative zu Venture-Capital. Je deutlicher diese wird, desto besser die Verhandlungsposition des Unternehmens gegenüber potenziellen Beteiligungsgebern; und zwar sowohl mit dem Argument, daß man auch allein einen Börsengang machen könnte und sie gar nicht braucht, als auch mit dem Argument, daß man sie bei einem in naher Zukunft anstehenden Börsengang "mitnimmt", womit für Kapitalgeber erhebliche Gewinnspannen in Aussicht gestellt werden können.

  Kredite Vergleichen



Hinweis: Es handelt sich um einen Archivbeitrag, der nicht aktualisiert wird

RA Dr. Fischer-Zernin von Kanzlei Hanselaw bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
Finanztipps