Akteneinsicht in Insolvenzakte

Dem ehemaligen Geschäftsführer einer inzwischen insolventen GmbH steht kein Recht zur Einsicht der Insolvenzakte des Gerichts zu. Dies gilt - so das Oberlandesgericht Hamburg - auch dann, wenn der ehemalige Geschäftsführer darlegt, die Informationen zur Rechtsverteidigung gegen eine Schadensersatzklage des Insolvenzverwalters zu benötigen.

Beschluss des OLG Hamburg vom 19.05.2008
2 VA 3/08
ZIP 2008, 1834

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